So sieht die Rechnung aus
Nicht die ganze Sanierung ist förderfähig, sondern der Teil, der dämmt: Dämmstoff,
Dampfbremse, Unterspannbahn und der Anteil der Eindeckung, der dafür nötig ist. Den
rechnen wir im Angebot getrennt aus, damit der Berater nicht schätzen muss.
Wichtig ist die Reihenfolge: erst der Antrag, dann der Auftrag. Wer zuerst
unterschreibt, bekommt nichts. Deshalb steht in unserem Angebot ein Satz, der Sie
daran erinnert.
Beispiel: Doppelhaushälfte in Volksdorf
- Dachsanierung mit Zwischensparrendämmung, 115 m²
- 24.900 €
- davon förderfähig (Dämmung, Dampfbremse, anteilige Eindeckung)
- 21.200 €
- BAFA-Zuschuss 15 Prozent
- 3.180 €
- Ihr Anteil
- 21.720 €
Mit Sanierungsfahrplan läge der Satz bei 20 Prozent, aber nur ab
30.000 € förderfähigen Kosten, hier also nicht. Der Steuerbonus nach § 35c brächte
4.240 € über drei Jahre und wäre in diesem Fall die bessere Wahl. Wir rechnen beides.