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Förderung: Die BAFA zahlt 15 bis 20 Prozent der Dämmung

Wer das Dach dämmt, bekommt Geld vom Staat. Wir rechnen die Förderung in das Angebot ein, liefern die technische Projektbeschreibung und vermitteln den Energieberater. Alle Zahlen Stand 21. Juli 2026.

  • Zuschuss, Steuerbonus oder Kredit
  • Antrag vor Auftrag, wir erinnern Sie
  • Technische Projektbeschreibung inklusive
Schiefereindeckung aus der Nähe
15 %Zuschuss ohne Vorbedingung
20 %mit Sanierungsfahrplan ab 30.000 €
12.000 €höchstens je Wohneinheit

Vier Wege, einer passt

Zuschuss, Bonus, Steuer oder Kredit. Welcher Weg der richtige ist, hängt an der Höhe der Kosten und an Ihrer Steuer. Wir rechnen alle durch.

BAFA-Zuschuss, Einzelmaßnahme Dämmung

15 Prozent der förderfähigen Kosten, bis zu 30.000 € je Wohneinheit werden angerechnet. Gilt für Dachdämmung, Flachdachdämmung und die Dämmung der obersten Geschossdecke, wenn der U-Wert 0,14 erreicht wird.

bis 4.500 €

iSFP-Bonus mit Sanierungsfahrplan

Fünf Prozentpunkte mehr, also 20 Prozent, und bis zu 60.000 € anrechenbar. Seit dem 21. Juli 2026 nur noch, wenn die förderfähigen Kosten mindestens 30.000 € betragen. Der Fahrplan selbst wird mit 50 Prozent bezuschusst.

bis 12.000 €

Steuerbonus nach § 35c EStG

Alternative zum Zuschuss: 20 Prozent der Kosten über drei Jahre von der Steuer abziehen, bis 40.000 € je Objekt. Ohne Antrag, ohne Energieberater, mit der Rechnung des Fachbetriebs. Nicht kombinierbar mit der BAFA.

bis 40.000 €

KfW-Ergänzungskredit 358

Zinsverbilligtes Darlehen bis 120.000 € je Wohneinheit für Haushalte bis 90.000 € Jahreseinkommen, zusätzlich zum Zuschuss. Über die Hausbank, mit der BAFA-Zusage als Grundlage.

bis 120.000 €

Der Antrag in vier Schritten

Das Wichtigste zuerst: Der Antrag muss gestellt sein, bevor Sie uns beauftragen.

  1. Dach-Check und Angebot

    Wir messen auf und schreiben das Angebot mit der technischen Projektbeschreibung: Dämmstoff, Stärke, U-Wert. Das ist die Grundlage für den Antrag.

  2. Energieberater einschalten

    Er prüft die Maßnahme und stellt den Antrag bei der BAFA. Wir arbeiten mit drei Beratern aus Hamburg zusammen und vermitteln, wenn Sie keinen haben.

  3. Erst Zusage, dann Auftrag

    Die BAFA bestätigt den Eingang, dann unterschreiben Sie bei uns. Wer vorher beauftragt, verliert die Förderung. Der Baubeginn muss innerhalb von 36 Monaten liegen.

  4. Nachweis und Auszahlung

    Nach der Abnahme liefern wir die Fotos und die Fachunternehmer-erklärung, der Berater reicht den Verwendungsnachweis ein. Das Geld kommt vier bis acht Wochen später.

So sieht die Rechnung aus

Nicht die ganze Sanierung ist förderfähig, sondern der Teil, der dämmt: Dämmstoff, Dampfbremse, Unterspannbahn und der Anteil der Eindeckung, der dafür nötig ist. Den rechnen wir im Angebot getrennt aus, damit der Berater nicht schätzen muss.

Wichtig ist die Reihenfolge: erst der Antrag, dann der Auftrag. Wer zuerst unterschreibt, bekommt nichts. Deshalb steht in unserem Angebot ein Satz, der Sie daran erinnert.

Beispiel: Doppelhaushälfte in Volksdorf

Dachsanierung mit Zwischensparrendämmung, 115 m²
24.900 €
davon förderfähig (Dämmung, Dampfbremse, anteilige Eindeckung)
21.200 €
BAFA-Zuschuss 15 Prozent
3.180 €
Ihr Anteil
21.720 €

Mit Sanierungsfahrplan läge der Satz bei 20 Prozent, aber nur ab 30.000 € förderfähigen Kosten, hier also nicht. Der Steuerbonus nach § 35c brächte 4.240 € über drei Jahre und wäre in diesem Fall die bessere Wahl. Wir rechnen beides.

Fragen zur Förderung

Was genau hat sich am 21. Juli 2026 geändert?

Der iSFP-Bonus von fünf Prozentpunkten gilt nur noch für Maßnahmen ab 30.000 € förderfähigen Kosten. Kleinere Dämmmaßnahmen bekommen weiter 15 Prozent, aber keinen Bonus mehr. Für eine komplette Dachsanierung mit Dämmung liegt man meist darüber.

Brauche ich wirklich einen Energieberater?

Für den BAFA-Zuschuss ja, er stellt den Antrag und bestätigt die Ausführung. Seine Kosten werden zur Hälfte bezuschusst. Für den Steuerbonus nach § 35c reicht unsere Fachunternehmererklärung.

Geht Zuschuss und Steuerbonus zusammen?

Nein, für dieselbe Maßnahme nur eines von beiden. Zuschuss lohnt sich bei hohen Kosten und Sanierungsfahrplan, der Steuerbonus bei kleineren Maßnahmen und wenn Sie genug Steuern zahlen, um ihn auszuschöpfen.

Wird auch die Photovoltaik gefördert?

Nicht über die BAFA. Dafür gilt der Nullsteuersatz bei der Mehrwertsteuer, und der eingespeiste Strom wird vergütet. Manche Bezirke und die IFB Hamburg haben eigene Programme, das prüfen wir beim Dach-Check.

Was ist, wenn die Förderung abgelehnt wird?

Dann gilt unser Angebot trotzdem, aber Sie sind nicht gebunden: Unser Vertrag enthält einen Rücktritt für den Fall, dass die BAFA ablehnt. Bisher ist das bei uns zweimal vorgekommen, beide Male wegen eines Formfehlers im Antrag.

Förderung mitnehmen? Dann fängt es mit dem Dach-Check an.

Aus dem Aufmaß wird das Angebot mit der technischen Projektbeschreibung, und damit kann der Energieberater den Antrag stellen.

So erreichen Sie uns

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Merkurring 57
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dach@harbeck-bedachungen.de
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